Zeilenpreis für Übersetzungen | CHF | 3.00 |
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Mindestpreis pro Auftrag | CHF | 50.00 |
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Amtliche Beglaubigung (Grundgebühr) | CHF | 25.00 |
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Preis pro Beglaubigung | CHF | 5.00 |
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Notariatsgebühr pro Beglaubigung | CHF | 20.00 |
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Korrekturlesen (Stundensatz) | CHF | 100.00 |
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Zuschlag von 20% für Nacht- oder Wochenendarbeit (nach Absprache).
Eine Normzeile umfasst 55 Zeichen, inkl. Leeschläge, des übersetzten Textes. Angefangene Zeilen werden als volle Normzeilen berechnet. Ziffern und Texte in Tabellen werden zu Normzeilen umgerechnet. Übliche Nebenkosten (Telefon, normale Postzustellung oder Fax) sind im Grundtarif enthalten. Expressporti, Kuriere usw. werden zusätzlich verrechnet. Für eilige, kurzfristig erteilte Aufträge wird nach vorgängiger Absprache ein Zuschlag erhoben.
Offertpreise gelten als Richtpreise. Die Abrechnung erfolgt nach der effektiv übersetzten Zeilenzahl. Eine allfällige Abweichung zum schriftlich offerierten Betrag ist dabei auf maximal 15% beschränkt. Mit der Übermittlung des zu übersetzenden Textes bzw. mit Annahme der Offerte gilt der Auftrag als erteilt.
Text in elektronischer Form per E-Mail, als Ausdruck persönlich übergeben oder per Post.
Beanstandungen sind innert 30 Tagen nach der Lieferung zu melden. Ansonsten gilt die Übersetzung als genehmigt. Bei berechtigten Beanstandungen wird die Übersetzerin die Übersetzung überarbeiten oder den Text neu übersetzen. Jede weitere Haftung der Übersetzerin ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Rechnungen sind rein netto innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich 11.